Aufgaben
Zweck der "Sozialhilfe" ist es nach den Statuten, unverschuldet in Not geratene Universitäts- und Hochschullehrer/innen und bei Todesfällen deren Angehörige im Falle der Hilfsbedürftigkeit durch einmalige finanzielle Hilfe oder auch durch Gewährung zinsloser Darlehen zu unterstützen. In den über 35 Jahren seines Bestehens konnte der Verein in Dutzenden von Fällen helfen. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum über 350.000 € an Unterstützungen ausbezahlt.
Förderungsadressaten sind Universitätslehrer/innen im weiten Sinn (einschließlich Lehrbeauftragte) sowie deren Angehörige. Die Mitgliedschaft im Verein ist nicht Voraussetzung für die Unterstützung.
Um eine möglichst objektive Wahrnehmung der Förderungsaufgaben zu gewährleisten, gehören dem Verein in leitenden Funktionen seit jeher auch Vertreter/innen der Praxis (Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Vertreter:innen von Banken und Versicherungen) an.
Die in der Praxis an den Verein herangetragenen Ansuchen sind außerordentlich vielfältig. Neben der Unterstützung von Angehörigen nach dem Tod des Familienhalters (Universitätslehrers/-lehrerin) waren es unter anderem versichungsmäßig nicht gedeckte Folgekosten von Krankheiten oder Unfällen, finanzielle Belastungen im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis und dergleichen, die Anlass zu Unterstützungsleitungen gaben.
Seit Mitte der 90-er Jahre hat die "Sozialhilfe" die Entwicklung auf dem Balkan zum Anlass genommen, um Unterstützung auch an bedürftige Hochschullehrer/innen in Bosnien und Albanien zu gewähren. Gerade in diesen Regionen ist angesichts der unzureichenden versicherungsmäßigen Abdeckung ein erheblicher Unterstützungsbedarf abzudecken.